AGB

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1. SCOPE; DEFENSE CLAUSE

1.1 These General Terms and Conditions of Sale (GTCS) shall apply to all business relations with our customers. They shall only apply if the customer is an entrepreneur (§ 14 BGB), a legal entity under public law or a special fund under public law.


1.2 These GCS shall apply in the version valid at the time of the order; this shall also apply to future business relations with our customers without our having to refer to them again.

1.3 Our GCS shall apply exclusively. If the customer uses conflicting or supplementary General Terms and Conditions, their validity is hereby rejected; they shall only become an integral part of the contract if we have expressly agreed to them.

1.4 Individual agreements made in individual cases shall take precedence over these GTCS. Any written agreement or confirmation shall be decisive for the proof of their content, subject to proof to the contrary.

2. REGISTRATION AND CUSTOMER ACCOUNT

2.1 We create an internal customer account for our customers, in which all customer data recorded in the context of the order as well as any conditions agreed with the customer are stored by us. The stored data will be used for the processing of current and future orders as well as for customer service.


2.2 Orders via our online store can only be made after prior registration and creation of an online customer account on the website [www.schreurs-tools.de]. After logging in to the website, the customer can view and edit the information and data stored about him in his customer account. In addition, the Customer can view his current and past orders there.

2.3 The customer confirms that all information provided by him during the order and registration according to section 2.1 and 2.2 are true and that orders are placed exclusively for commercial purposes. Changes are to be communicated to us immediately.

3. OFFERS, CATALOGS, BROCHURES, PRICE LISTS, TECHNICAL DOCUMENTS

4.





















CONCLUSION OF CONTRACT FOR STANDARD TOOLS AND CATALOG GOODS

4.1. Bei der Bestellung von Standardwerkzeugen und aktueller Katalogware gilt die Bestellung durch den Kunden als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Kunde kann die Bestellung per Telefax, per E-Mail, telefonisch während unserer Geschäftszeiten und online abgeben. Für Online-Bestellungen gilt ergänzend und vorrangig Ziffer 4.3. Ehemalige Katalogware, die wir nicht mehr im aktuellen Sortiment führen und auch nicht mehr auf Lager haben, kann als Sonderwerkzeug nach Ziffer 5 bestellt werden.

4.2. Wenn sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, können wir das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang annehmen. Unsere Annahme erfolgt durch schriftliche Erklärung (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereitschaftsanzeige) oder – in Ermangelung einer solchen – durch Versand der Waren zustande. Der Inhalt dieser schriftlichen Erklärung, sofern vorhanden, ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrags.

4.3. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop gilt Folgendes:

4.3.1. Durch Anklicken der Schaltfläche „In den Warenkorb legen“ kann der Kunde unsere Produkte zunächst unverbindlich in einen virtuellen Warenkorb legen. Der Inhalt der Bestellung wird unter der Überschrift „Warenkorb“ zusammengefasst. Der Kunde kann seine Eingaben vor Absenden der Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt.

4.3.2. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Abschluss des Bestellvorgangs erfordert die Bestätigung der Kenntnisnahme und Geltung dieser AVB durch den Kunden durch eine Bestätigung des Feldes „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert.“

4.3.3. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestätigung über den Eingang der Bestellung bei uns per E-Mail. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Kunden den Versand bzw. die Abholbereitschaft der Ware in einer als Versandbestätigung bezeichnete E-Mail bestätigen oder wenn die Ware tatsächlich versandt ist oder zur Abholung bei uns bereitgestellt wird.

5. ORDER OF SPECIAL TOOLS

5.1. Sonderwerkzeuge werden auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Grunddaten zur Spezifikation (Baumaße) und gegebenenfalls einer vom Kunden freigegebenen Baumaßzeichnung individuell gefertigt. Die Mindestbestellmenge bei Sonderwerkzeugen beträgt zwei (2) Stück. Der Kunde kann die Bestellanfrage per Telefax, per E-Mail, telefonisch während unserer Geschäftszeiten und online unter der Funktion „Sonderwerkzeuge“ abgeben.

5.2. Auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Grunddaten zur Spezifikation und einer etwaigen Baumaßzeichnung erhält er von uns ein individuelles Angebot mit einer Zusammenfassung seiner Angaben, dem Preis sowie einer ungefähren Angabe der voraussichtlichen Produktionszeit. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich und gilt für die im Angebot genannte Bestellfrist.

5.3. Der Vertrag über den Kauf von Sonderwerkzeugen kommt zustande, wenn der Kunde auf unser individuelles Angebot gemäß Ziffer 5.2 hin in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) innerhalb der im Angebot genannten Bestellfrist seine Bestellung abgibt und wir diese Bestellung innerhalb von weiteren zehn (10) Werktagen ab Zugang annehmen. Unsere Annahme erfolgt durch eine als Auftragsbestätigung bezeichnete E-Mail.

5.4. Wird nach Abschluss des Vertrags über den Kauf von Sonderwerkzeug(en) erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir ohne Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung sowie zur Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB bleiben unberührt.

6. PRICES AND SHIPPING COSTS

6.1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt für Katalogware unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die Preise, die in der Zusammenfassung der Bestellung vor Abgabe der Bestellung angezeigt werden.

6.2. Sofern im Einzelfall der Preis für ein Werkzeug nicht in unseren Preislisten aufgeführt ist, werden wir dem Kunden ein individuelles Angebot mit Angabe des Preises machen. Insoweit gelten Ziffer 5.2 S. 2 und Ziffer 5.3 entsprechend.

6.3. Unsere Preisangaben sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich Steuern und gegebenenfalls anfallender Versandkosten.

6.4. Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Personal oder andere Kostenelemente in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt auch, wenn sich eine Lieferfrist auf mehr als vier Monate verlängert, es sei denn, der Besteller hat die Verzögerung nicht zu vertreten.

7. DELIVERY CONDITIONS AND DELIVERY PERIODS

7.1. Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, EXW (Incoterms 2010) unser Lager (schreurs-tools GmbH, Siemensstr. 32, 71394 Kernen im Remstal, Deutschland) während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr). Dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung.

7.2. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware an einen von ihm angegebenen Bestimmungsort auf seine Kosten versandt. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach den mit dem Kunden verhandelten Konditionen. Ab einem Bestellwert von EUR 800,00 erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.

7.3. Soweit mit dem Kunden nicht gesonderte Konditionen verhandelt sind, sind wir im Falle des Versands berechtigt, die Art des Versands (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Wir liefern nicht an Packstationen. Die Gefahr geht in diesem Fall mit Zugang unserer Versandbereitschaftsanzeige beim Kunden, spätestens aber mit der Aushändigung der Ware an die Transportperson auf den Kunden über.

7.4. Die vom Kunden bevorzugte Lieferart sowie die im Einzelnen verhandelten Lieferkonditionen werden in seinem Kundenkonto hinterlegt und, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, für zukünftige Bestellungen verwendet.

7.5. Bei Lagerware erfolgt der Versand spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach der Bestellung. Im Übrigen gelten etwaige Angaben zu Liefer- bzw. Abholfristen stets nur annähernd. Wird für uns absehbar, dass eine avisierte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an und teilen ihm die neue voraussichtliche Lieferfrist mit.

7.6. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung, soweit sie auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenen Ereignissen beruhen Ein solches Ereignis stellt auch die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere (Vor-)Lieferanten trotz eines von uns mit dem (Vor-)Lieferanten geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts dar.

7.7. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Im Falle einer Teillieferung werden wir den Kunden über die voraussichtliche Lieferzeit des verbleibenden Teils informieren.

8. PAYMENT CONDITIONS

8.1. Unseren Kunden stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Rechnung
    Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum darf der Kunde einen Abzug von 2% einbehalten.
  • Barzahlung bei Abholung
    Bei Abholung der Waren an unserem Lager (Ziffer 7.1) hat der Kunde den Rechnungsbetrag, soweit die Rechnung nicht vorab durch Überweisung beglichen wurde, in bar zu zahlen. Wir akzeptieren keine Kartenzahlung.

8.2. Mit Ablauf der Zahlungsfrist in Ziffer 8.1 beim Kauf auf Rechnung gerät der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) kommt hinzu. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. In jedem Fall bleibt gegenüber Kaufleuten unser gesetzlicher Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§§ 352, 353 HGB) vom Tag der Fälligkeit an unberührt.

8.3. Nach erfolgter zweiter Mahnung behalten wir uns vor, unsere Leistungen von Zug-um-Zug-Zahlungen abhängig zu machen und einen Bestellstopp gegen den Kunden zu verhängen.

8.4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Gewährleistungsrechte des Kunden im Fall von Mängeln (Ziffer 10) bleiben unberührt.

9.RETENTION OF TITLE

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen (gesicherte Forderungen) aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Diese Waren und gegebenenfalls an deren Stelle tretende Erzeugnisse werden nachfolgend auch Vorbehaltsware genannt.

9.2. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, zu verarbeiten, umzubilden, zu vermischen und/oder weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes:

9.2.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

9.2.2. Der Kunde tritt sämtliche aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumanteils an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

9.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

9.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

9.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9.5. Für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt nur durch Eintrag in bestimmte Register und/oder unter Beachtung von besonderen sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen Gültigkeit erlangt, verpflichtet sich der Kunde, diese Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen.

10. GUARANTEE FOR DEFECTS

10.1. Für die Rechte unserer Kunden bei Sach- und Rechtsmängel gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht, soweit in diesen AVB nichts Abweichendes geregelt ist.

10.2. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Gewährleistung.

10.3. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die dem Produkt gegebenenfalls beiliegen und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop. Mit Ausnahme von ausdrücklich als solchen bezeichneten Garantien übernehmen wir keine Garantien irgendwelcher Art.

10.4. Im Fall von Sonderwerkzeugen, die für den Kunden individuell nach Ziffer 5 gefertigt wurden, ist die Gewährleistung darauf beschränkt, dass die Baumaße korrekt umgesetzt wurden. Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewährleistung. Insbesondere haften wir nicht für Materialfehler oder dafür, dass die Sonderwerkzeuge sich für eine bestimmte oder gewöhnliche Verwendung eignen oder im Übrigen entsprechend der besonderen Vorstellung des Kunden eingesetzt werden können, es sei denn, wir haben im Einzelfall eine entsprechende Zusicherung abgegeben.

10.5. Soweit nicht ausdrücklich eine Abnahme vereinbart ist, obliegt es dem Kunden, die Waren nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Ware, anzuzeigen und zu belegen. Offensichtliche Transportschäden sind umgehend, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware, anzuzeigen und auf taugliche Weise (z.B. durch Fotos der beschädigten Versandverpackung) zu dokumentieren. § 377 HGB bleibt unberührt.

10.6. Weist die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf, sind wir zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

10.7. Neben den gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechten steht dem Kunden kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch zu. Wir können jedoch im Einzelfall mit dem Kunden eine abweichende Vereinbarung treffen. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Rücknahme auf Ware zu beschränken, deren Kauf nicht länger als vier (4) Monate zurückliegt, dem Kunden eine Wiedereinlagerungsgebühr sowie die Versandkosten für die Rücksendung in Rechnung zu stellen und ggf. nur einen Teil des Kaufpreises zu erstatten.

10.8. Schadensersatzansprüche bleiben von den obigen Bestimmungen unberührt und bestehen ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Ziffer 12.

11. GARRANTY FOR FREEDOM FROM THIRD PARTY RIGHTS

11.1. Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer 11 dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jede Partei wird die andere unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

11.2. Für den Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten die Ware in einer für den Kunden zumutbaren Weise derart modifizieren oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, oder dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen. Ist die Verschaffung oder Modifikation nicht möglich, sind der Kunde und wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11.3. Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind ausgeschlossen, wenn diese Verletzung auf einer Anweisung oder Vorgaben des Kunden, einer eigenmächtigen Veränderung oder nicht vertragsgemäßer Verwendung der Ware durch den Kunden beruht. Dies gilt insbesondere für die vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen bei der Anfertigung von Sonderwerkzeugen.

11.4. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche können nur nach Maßgabe der folgenden Ziffer 12 geltend gemacht werden.

12. LIABILITY FOR DAMAGES

12.1. Soweit sich aus diesen AVB nichts anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

12.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.3. Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter haften wir nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

12.4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 12.3 gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

13.REJOURNMENT

13.1. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Erhalt der Waren oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme.

13.2. Die Verjährungsfrist in Ziffer 13.1 gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Ansprüchen, die auf einer von uns übernommenen Garantie oder einem von uns übernommenen Beschaffungsrisiko beruhen. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

14. APPLICABLE LAW, PLACE OF JURISDICTION

14.1. Für diese AGB und die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist unser Sitz in Kernen im Remstal. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder am Erfüllungsort zu verklagen. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.